Akkreditierungsrichtlinien
Akkreditierung zur Internationalen Bodenseewoche 2024:
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit
folgendermaßen nachweißen können:
- durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind
- durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist
- durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original
- durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt
Folgende Personen werden nicht akkreditiert:
- Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
- Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.
Ansprechpartner für die Presse:
- Pressestand → Stand A 03
- Betreuung Presse → Andreas Schmidt → presse@internationale-bodenseewoche.com
Zutrittsbereiche für akkreditierte Personen:
Landseitig:
- Vorhandene Privatbereiche sowie Gaststätten und Gewerbetriebe sind gesperrte Zutrittsbereiche.
Falls sie hier fotojournalistisch tätig werden wollen, müssen sie dies mit dem jeweiligen Betreiber
klären und von diesem sich genehmigen lassen. - Das Landseitige Festgelände ist frei zugänglich.
- Vorhandene Privatbereiche sowie Gaststätten und Gewerbetriebe sind gesperrte Zutrittsbereiche.
Wasserseitig / Wettfahrtbereiche:
- Auf den Wettfahrtbahnen und in den Wettfahrtfeldern besteht ein grundsätzliches Zutrittsverbot:
Wettfahrtteilnehmer dürfen nicht behindert werden. - Das einfahren in die Wettfahrtbahnen bzw. Wettfahrtfelder mit nicht zugelassenen Kamerabooten ist untersagt.
- Das Vorort liegen und Photographien oberhalb der Luvtonnen (>= 50 Meter) sowie unterhalb der Leetonnen (>=50 Meter) ist erlaubt.
- Der Veranstalter hält Kameraboote vor, mit geprüften und eingewiesenen Schiffsführen, diese sind berechtigt in die Wettfahrtbahn- und Felder einzufahren.
- Auf den Wettfahrtbahnen und in den Wettfahrtfeldern besteht ein grundsätzliches Zutrittsverbot:
Die Zuteilung zu den Kamerabooten erfolgt durch:
Herr Andreas Schmid
presse@internationale-bodenseewoche.com
Bildrechte
- Eine Vermarktung der Bildrechte hat nicht im Namen der Internationalen Bodenseewoche zu erfolgen.
- Bei erfolgreicher Akkreditierung wird ein USB Stick ausgehändigt. Auf diesem ist das Bildmaterial
für die Nutzung der IBW / MTK abzulegen.
Zuwiderhandlungen:
- Bei Nichtbeachtung, speziell Wasserseitig, erfolgt der Entzug der Akkreditierung.
Anerkennung:
Mit Eintragung der Personenbezogen Daten und Unterzeichnung in der Akkreditierungsliste werden diese Richtlinien anerkannt.